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Ab Mittwoch dem, 23.02.2022 gilt in Baden-Württemberg die Warnstufe.
*Stand 22.02.2022
Ab dem 23.02.2022 gilt die 3G-Regel für alle Teilnehmer*innen und auch für alle Übungsleiter*innen als Zugangsvoraussetzungen zu den Sporthallen (für Sport auf Sportanlagen im Freien gilt in der Warnstufe 3G):
- Du weist keine Corona-Symptome auf
und du erfüllst eine der folgenden Voraussetzungen: - vollständig geimpft oder
- vollständig genesen oder
- negativen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden und kein Selbsttest) oder
- Schüler*innen, die an der regelmäßigen Testung in ihrer Schule teilnehmen.
Im Innenbereichen müssen Personen ab 18 Jahren eine FFP2-Maske (oder vergleichbar) tragen.