Ab Mittwoch dem, 23.02.2022 gilt in Baden-Württemberg die Warnstufe.
*Stand 22.02.2022

Ab dem 23.02.2022 gilt die 3G-Regel für alle Teilnehmer*innen und auch für alle Übungsleiter*innen als Zugangsvoraussetzungen zu den Sporthallen (für Sport auf Sportanlagen im Freien gilt in der Warnstufe 3G):

  • Du weist keine Corona-Symptome auf
    und du erfüllst eine der folgenden Voraussetzungen:
  • vollständig geimpft oder
  • vollständig genesen oder
  • negativen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden und kein Selbsttest) oder
  • Schüler*innen, die an der regelmäßigen Testung in ihrer Schule teilnehmen.

Im Innenbereichen müssen Personen ab 18 Jahren eine FFP2-Maske (oder vergleichbar) tragen.

Ausnahmen:

» Kinder bis einschließlich 5 Jahre.

» Kinder, die noch nicht eingeschult sind.

» Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen.

» Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig)

» Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt

Es gilt weiterhin:

  • Beim Betreten und Verlassen der Sportstätte unbedingt den Mindestabstand von 1,5 m einhalten und einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
  • Die FFP2-Maskenpflicht (ab 18 Jahren) im Innenbereich – abseits des Sporttreibens – gilt weiterhin.