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Ab Mittwoch dem, 23.02.2022 gilt in Baden-Württemberg die Warnstufe.
*Stand 22.02.2022
Ab dem 23.02.2022 gilt die 3G-Regel für alle Teilnehmer*innen und auch für alle Übungsleiter*innen als Zugangsvoraussetzungen zu den Sporthallen (für Sport auf Sportanlagen im Freien gilt in der Warnstufe 3G):
- Du weist keine Corona-Symptome auf
und du erfüllst eine der folgenden Voraussetzungen: - vollständig geimpft oder
- vollständig genesen oder
- negativen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden und kein Selbsttest) oder
- Schüler*innen, die an der regelmäßigen Testung in ihrer Schule teilnehmen.
Im Innenbereichen müssen Personen ab 18 Jahren eine FFP2-Maske (oder vergleichbar) tragen.
Ausnahmen:
» Kinder bis einschließlich 5 Jahre.
» Kinder, die noch nicht eingeschult sind.
» Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen.
» Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig)
» Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt
Es gilt weiterhin:
- Beim Betreten und Verlassen der Sportstätte unbedingt den Mindestabstand von 1,5 m einhalten und einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
- Die FFP2-Maskenpflicht (ab 18 Jahren) im Innenbereich – abseits des Sporttreibens – gilt weiterhin.