- Details
Aufgrund der neuen Corona Verordnung des Landes vom 14.08.2021 sind die Regelungen nicht mehr an den 7-Tages-Inzidenzwert gekoppelt.
Für Sport im Innenbereich (Kurs- und Regelbetrieb) gilt ab sofort:
- Die Pflicht zur Vorlage eines 3G-Nachweises (genesen/getestet/geimpft)
- Der Schnelltest-Nachweis darf max. 24 Std. alt sein. Da wir zur Überprüfung der Nachweise verpflichtet sind, bringt ihr diesen bitte zum Sport mit.
- Die Maskenpflicht im Innenbereich – abseits des Sporttreibens – gilt weiterhin. Auch werden weiterhin die Kontaktdaten aller Anwesenden erfasst
- Nicht-immunisierten Personen müssen beim Sport im Freien keinen Testnachweis vorlegen, jedoch in Duschen und Umkleideräumen!