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TSV Dagersheim e.V.

Abt. Tennis

Mitgliedschaft

Wir freuen uns, dass Sie zukünftig ihren Sport im TSV Dagersheim betreiben wollen.

Um bei uns Mitglied zu werden, brauchen Sie uns nur noch eine ausgefüllte Beitrittserklärung zukommen zu lassen. Wir bitten Sie, sich die Informationen auf dieser Seite sowie die Beitrittserklärung gründlich durchzulesen. Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Beitrittserklärung

Laden Sie sich einfach den Aufnahmeantrag (TSV Beitrittserklärung) als PDF herunter.

Abhängig von Ihrem verwendeten Browser können Sie dieses Formular auch online ausfüllen und dann ausdrucken:

  • mit Edge und Chrome: direkt im Browser ausfüllen
  • mit Firefox: zuerst auf Ihren Rechner herunterladen und dann ausfüllen

Alternativ dazu können Sie ihn auch in der TSV Geschäftsstelle abholen.

Das ausgefüllte Formular geben Sie in der Geschäftsstelle ab. Dort werden Ihnen auch gerne noch eventuell offene Fragen beantwortet.

Geschäftsstelle

Bei Fragen können Sie sich gerne an die TSV Geschäftsstelle wenden.

Satzung

Mit dem Eintritt in den TSV Dagersheim akzeptieren Sie die geltende Satzung. Sie haben hier Gelegenheit, sich die Satzung TSV Dagersheim e.V.  durchzulesen.

Beiträge

In unserem Downloadbereich finden Sie eine aktuelle Übersicht der TSV Mitgliedsbeiträge sowie die dazugehörige Beitragsordnung zum Ansehen und Herunterladen.
In dieser Aufstellung sehen Sie auch besondere Abteilungsangebote von Fußball und Tennis.

Zahlungsart

Bitte beachten Sie, daß alle Zahlungen nur per SEPA Lastschrift erfolgen können. Dies ist für Sie nicht nur kostengünstig, sondern auch sicher, denn Sie können jede Abbuchung innerhalb von mindestens sechs Wochen ohne Angabe von Gründen über ihre Bank zurückordern.

Austritt

Der Vereinsaustritt ist nur zum Ende eines Kalenderjahres möglich und muss der Geschäftsstelle spätestens bis 31. Dezember schriftlich vorliegen. Verwenden Sie dazu einfach das Formular Kündigung der Mitgliedschaft. Bei verspätetem Eingang laufen Mitgliedschaft und Beitragspflicht bis zum nächsten Kündigungstermin weiter.