Aufgrund der neuen Corona Verordnung des Landes vom 14.08.2021 sind die Regelungen nicht mehr an den 7-Tages-Inzidenzwert gekoppelt.

Für Sport im Innenbereich (Kurs- und Regelbetrieb) gilt ab sofort:

- Die Pflicht zur Vorlage eines 3G-Nachweises (genesen/getestet/geimpft)

- Der Schnelltest-Nachweis darf max. 24 Std. alt sein. Da wir zur Überprüfung der Nachweise verpflichtet sind, bringt ihr diesen bitte zum Sport mit.

- Die Maskenpflicht im Innenbereich – abseits des Sporttreibens – gilt weiterhin. Auch werden weiterhin die Kontaktdaten aller Anwesenden erfasst

- Nicht-immunisierten Personen müssen beim Sport im Freien keinen Testnachweis vorlegen, jedoch in Duschen und Umkleideräumen!

- Übungsleiter*innen sind zur Überprüfung der vorzulegenden Test-, Impf- oder Genesenennachweise verpflichtet.

- Sport im Freien ist ohne Einschränkungen möglich.

Wir freuen uns auf euch!

*Von der Testpflicht ausgenommen sind Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres sowie Schüler*innen. Dies ist durch ein entsprechendes Ausweisdokument nachzuweisen.

Genzeichnet der Vorstand der Gymnastikabteilung.

Abteilungsleitung Gymnastik

Volker Klingenstein

TSV-Dagersheim

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